Piet Leidreiter MdBB

Mitglied der Bremischen Bürgerschaft von 2015-2019 und von 2023-Heute


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20.05.2026

Investor hat Bauantrag für das neue Flüchtlingswohnheim am Werdersee eingereicht!

In der gestrigen Beiratssitzung im Ortsamt Obervieland wurden die Bürger über das neu zu bauende Flüchtlingsheim informiert.

Es geht um eine geplante neue Flüchtlingsunterkunft mit rund 200 Plätzen auf dem Gelände des ehemaligen Hotels „Zum Werdersee“ am Holzdamm in Bremen-Obervieland.

Nach Unterlagen des Bremer Senats soll der bisherige Standort „Hotel Zum Werdersee“ künftig nicht mehr nur provisorisch, sondern durch einen Neubau als reguläre Unterkunft für Geflüchtete gesichert werden.

Das alte Hotelgebäude, das schon seit einiger Zeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, ist nur befristet bis zum 31.07.2024 im Einsatz gewesen und soll durch einen Neubau ersetzt werden.

Die neue Unterkunft ist mit einer Kapazität von etwa 200 Plätzen vorgesehen und soll damit einen dauerhaft nutzbaren Standort schaffen, der die bisherige Notlösung ablöst. In der Sitzung des Senats wurde der Standort explizit als „Neubau Standort Hotel Zum Werdersee“ bezeichnet, was auf ein reguläres Bauvorhaben an dieser Stelle hinweist.

Das frühere Hotel „Zum Werdersee“ liegt im Stadtteil Obervieland direkt am Werdersee, in sehr naturnaher und stadtnaher Lage. Die Umgebung ist verkehrlich gut angebunden und zugleich durch die Nähe zu Werdersee und Weser von hoher Aufenthaltsqualität, was die Lage politisch und städtebaulich besonders sensibel macht.

Weil der Standort sowohl für Naherholung als auch für den Tourismus früher eine Rolle gespielt hat, wird er in der lokalen Diskussion als „prominent“ wahrgenommen. Genau diese Kombination aus attraktiver Wasserlage, Erholungsgebiet und bisheriger Hotelnutzung sorgt erfahrungsgemäß in vielen Städten für intensive Debatten, wenn dort eine größere Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete geplant wird.

Vergleichbare Neubauten von Flüchtlingsunterkünften setzen meist auf modulare oder konventionelle Bauweise mit Gemeinschaftsküchen, Sanitärbereichen, Sozialräumen, Spiel- und Grünflächen sowie Betreuungs- und Beratungsangeboten vor Ort. In neueren Projekten werden häufig zusätzliche Angebote wie Kinderbetreuung, Bildungsangebote, medizinische Basisversorgung und Freizeitangebote eingeplant, um eine bessere Integration und Tagesstruktur zu ermöglichen.

Die genaue bauliche Ausgestaltung (Höhe, Architektur, Erschließung, Verkehrsführung) und die konkrete Betreuungskonzeption ergeben sich in der Regel aus der späteren Baugenehmigung und Betreiberplanung; dazu liegen in den Senatsunterlagen für den Standort Werdersee bisher nur Kapazitäts- und Nutzungsangaben (siehe unten in der Anlage), aber keine detaillierten Entwurfspläne vor. Politisch wird das Projekt in Bremen im Kontext der insgesamt angespannten Unterbringungssituation und der Suche nach zusätzlichen Unterkünften für Geflüchtete diskutiert.

Politische Bewertung:
Es ist richtig, dass auch Bremen finanzierbaren Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge braucht. Bei der Auswahl des Standortes, sind aber nicht nur die Interessen der Flüchtlinge zu berücksichtigen, sondern insbesondere auch die Interessen der jetzigen Anwohner.

Erste juristische Kurzeinschätzung (Ohne das ein Rechtsanwalt mitgewirkt hat):
Das Gebiet liegt im Bereich des sehr alten Bebauungsplanes 722, der dieses Gebiet als Mischgebiet ausweist. Historisch ist dieses Gebiet mit der Bebauung von Ein- und Zweifamilienhäusern gewachsen. Theoretisch ist eine Baugenehmigung für ein Flüchtlingsheim möglich, aber ist ist auch die Art und Umfang der bisherigen Bebauung zu berücksichtigen.
Und hier liegt kein einfacher Fall vor! Die Baubehörde muss hier genaue Abwägungen tätigen. Diese sind dann auch juristisch überprüfbar!
Und ich habe persönlich den ersten Eindruck, dass dieses Projekt für dieses Wohngebiet einfach zu groß ist.

Genau mit diesem Thema wird sich meine Fraktion, unsere Rechtsanwälte und auch die Baubehörde beschäftigen müssen.

Es gibt andere Standorte in der Region, in der die Einschnitte für die vorhandene Wohnbebauung nicht so intensiv sind!

Die zweite Kritik von meiner Seite betrifft die späte Information der betroffenen Bürger.

Da es bereits einen gültigen Bebauungsplan gibt, entfiel die transparente Aufstellung und Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung. Der Investor muss nur einen Bauantrag stellen, der die Festsetzungen im Bebauungsplan erfüllt. Uns so gab es nur gestern eine Information des Beirates für die Bürger.

Die Aussage des Beiratssprecher nach dem Motto "Der Drop ist gelutscht, das Flüchtlingsheim kommt" ist in meinen Augen eine falsche Aussage!

Wichtig ist nur, falls die Baugenehmigung kommt, das betroffene Nachbarn einen fristgerechten Rechtsbehelf einlegen.



 Daten aus der in der Senatssitzung am 28 . Mai 2024 beschlossene Fassung


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